Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel

Social-Media-Gewinnspiel „BALLONFAHRT WEINFEST BREISACH“

Verlosung von 1x2 Plätzen für eine Ballonfahrt über dem Breisacher Weinfest am 28.08.2026 im Vorfeld und in Bezug auf das bevorstehende Weinfest auf dem Social-Media-Kanal Instagram @wein_vom_vulkan. Der Post wird auch auf Facebook veröffentlicht, aktiv teilnehmen ist jedoch nur auf Instagram möglich.

Veranstalter der Verlosung ist:
Kaiserstühler Wein-Marketing GmbH
Zum Kaiserstuhl 16
79206 Breisach

Telefon: 07667/900-581 Das vollständige Impressum finden Sie unter https://www.weinvomvulkan.de/impressum.

Zur Teilnahme berechtigte Personen: Teilnehmen können in Deutschland lebende Personen ab 18 Jahren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Kaiserstühler Wein-Marketing GmbH sowie deren Angehörige.

Teilnahme am Gewinnspiel: Die Teilnahme ist kostenlos. Folgende Teilnahmeschritte sind im Gewinnspiel-Post auf Instagram einzuhalten:

  1. Folge sowohl @wein_vom_vulkan als auch @weinfest.breisach auf Instagram.
  2. Like den Gewinnspiel-Beitrag.
  3. Kommentiere den Beitrag mit der Person, die du mitnehmen möchtest, und sende ihr den Post.

Bonus-Chance:
Ein Repost des Beitrags im eigenen Feed sichert ein zweites Los im Lostopf.Teilnahmeschluss ist der 24.08.2026 um 23:59 Uhr.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, es wird weder von Meta gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Ermittlung der Gewinner:
Die Teilnehmer, die die o. g. Teilnahmeschritte eingehalten haben, kommen in den Lostopf und werden über einen Zufallsgenerator (https://www.zufallsgenerator.net/) ermittelt. Der Betreiber ermittelt und benachrichtigt die Gewinner innerhalb von 24 Stunden nach Teilnahmeschluss via Instagram per DM.

Gewinn:

  1. Verlosung von 1x2 Plätzen für eine Ballonfahrt mit dem „Wein vom Vulkan“-Ballon am 28.08.2026 über dem Breisacher Weinfest.
  2. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und/oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.
  3. Wer sich auf die Gewinnbenachrichtigung nicht innerhalb von 2 Tagen zurückmeldet, verliert den Anspruch auf seinen Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird ein neuer Gewinner ermittelt.